Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die letzte Ausgabe des SSV Info im Jahr 2023 ist nun auch als Online Ausgabe erschienen.

Mit einem Klick auf das Info könnt ihr die Onlineausgabe abrufen. Wir wünschen euch viel Spaß beim lesen!

 

Am 7. März fanden sich im Vereinsheim des SSV Oberfell Vorstandsmitglieder, aktive Spieler, Jugendtrainer, sowie Mitglieder unserer Nachbarvereine für eine Lebensretter-Schulung ein.
Ab sofort hängt am Kabinentrakt des SSV ein sog. Automatisierter Externer Defibrillator (AED), den der SSV mit Unterstützung durch die „Björn Steiger Stiftung“, die „Deutsche Herzstiftung“ und der Stiftung des Fußballverband Rheinland (FVR) „Fußball hilft“ finanzieren konnte. Nach einer knapp einstündigen fachkundigen, theoretischen Einleitung wurde man mehreren Gruppen zu möglichen Notfallsituationen geschult: Prüfung der Lage, Absetzen des Notrufs, Einleitung der Herzdruckmassage sowie anschließend die Wiederbelebung mit einem automatisierten Defibrillator. Diese präventive Maßnahme war für alle Teilnehmer von großem Interesse und wird zu gegebener Zeit nochmals für weitere Interessierte wiederholt.

Die Teilnehmer der ersten Lebensretter-Schulung des SSV Oberfell - links Artjom Kotelewzew von der Deutschen Herzstiftung, Bildmitte Hr. Prof. Dr. med. Christoph Bickel, Vorsitzender der Kommission Fußball & Gesundheit des FVR, sowie FVR-Ehrenpräsident Walter Desch, der ebenfalls unter den Anwesenden weilte - Foto: SSV Oberfell

 

Nachfolgend noch weiteres Infomaterial zum Thema von der Deutschen Herzstiftung:

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Quellen: Disclaimer eRecht24, Facebook Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung im Sportverein

 

Präambel

 

Der SSV Oberfell 1928 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§ 1 Allgemeines

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Rahmen des Sport- und Spielbetriebs im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

 

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen (Mitglieder und gekündigte Mitgliedschaften). Für jede Kategorie wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

 

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Name des Spielers, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

 

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

 

Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

 

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

§ 6 Kommunikation per E-Mail

 

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

 

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

 

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Geschäftsführer, den beiden Vorstandsvorsitzenden sowie Bereichsleiter Seniorenfußball. Änderungen dürfen ausschließlich durch die genannten Personen erfolgen.

 

2. Die unter 1. genannten Personen sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

 

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

V e r e i n s s a t z u n g
Spiel- und Sportverein 1928 Oberfell e.V. vom 06.03.2005

§ 1 Name, Sitz und Zweck

1.
Der 1928 in Oberfell gegründete Verein führt den Namen „Spiel- und Sportverein 1928 Oberfell e.V.“ (SSV
Oberfell). Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland- Pfalz und der zuständigen
Fachverbände. Der Verein SSV Oberfell e.V. hat seinen Sitz in 56332 Oberfell. Er ist in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Koblenz eingetragen.
2.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung: Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes und der
sportlichen Jugendarbeit.
3.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.
Dazu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen mit vereinseigenen Gebäuden, sowie deren
kurzzeitigen kostenpflichtigen Vermietung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
4.
Mittel und etwaige Gewinne des Vereins sollen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

1.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2.
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei
Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3.
Die Mitglieder erkennen als für sich verbindlich die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der
Verbände, denen der Verein angehört, an. Über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft entscheidet der
Vorstand oder auf Antrag die Mitgliederversammlung.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder bei Auflösung des Vereins. Die
Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres
zulässig unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte
Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet.

§ 4 Beiträge / Sonstige Verpflichtungen

1.
Der Mitgliedsbetrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren,
Umlagen und Kursgebühren werden vom Vorstand festgelegt. In begründeten Fällen kann der Vorstand
Beiträge, Gebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen.
2.
Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3.
Jedes Vereinsmitglied zwischen 16 und 50 Jahren kann für Arbeitseinsätze jährlich bis zu zehn Zeitstunden
durch den Vorstand herangezogen werden.

§ 5 Straf- und Ordnungsmaßnahmen

1.
Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere
wegen vereinsschädigenden Verhaltens, grober oder wiederholter Verstöße gegen die Satzungen und Ordnungen,
grober Missachtung der Vereinsorgane, Nichtzahlung der Beiträge trotz zweimaliger Mahnung, mehrmalige
Nichterfüllung gem. § 4 Nr. 3. Auf Antrag kann dem Mitglied die Möglichkeit der vorherigen Anhörung
eingeräumt werden. Der Vereinsausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und sollte nach Möglichkeit
mit Einschreibebrief erfolgen.
2.
Neben dem Vereinsausschluss können eine Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot der Vereinsanlagen
durch den Vorstand verhängt werden. Auch hierüber kann dem Mitglied auf Antrag eine Anhörung
eingeräumt werden.
3.
Über eine evt. Wiederaufnahme entscheidet der Vorstand oder auf schriftlichen Antrag die Mitgliederversammlung.

§ 6 Rechtsmittel

Gegen die Ablehnung der Vereinsaufnahme (§ 2) und gegen alle Straf- und Ordnungsmaßnahmen (§ 5) ist
Einspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Entscheidung beim Vorsitzenden
einzulegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Jugendversammlung

§ 8 Mitgliederversammlung

1.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)
findet in jedem Jahr statt. Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch
den Vorstand und zwar durch Veröffentlichung auf der Vereinshomepage, in Vereinsaushängekästen sowie
durch die lokalen Presseorgane. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine
Frist von mindestens drei Wochen liegen.
2.
Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sollen folgende Punkte enthalten:
a. Geschäftsbericht des Vorstandes
b. Kassenbericht
c. Bericht der Kassenprüfer
d. Entlastung des Vorstandes
e. Wahl des Vorstandes, wenn dies erforderlich ist
f. Wahl der Kassenprüfer
g. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
h. Ggf. Festsetzung / Änderung der Mitgliedsbeiträge
3.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender
Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder
diese schriftlich beim Vorsitzenden beantragen.
4.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt
sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder und beim Verein angestellte
Übungsleiter können an der Versammlung als Gäste teilnehmen.
5.
Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Evt. Satzungsänderungen können nur mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen
bleiben für die Entscheidung unberücksichtigt.
6.
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt
werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand
des Vereines eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder
mit einer zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.
Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist unzulässig.
7.
Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder es beantragen.

§ 9 Vorstand

1.
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Gesamtvorstand. Der geschäftsführende
Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer und
dem Jugendleiter. Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, sowie den anderen
gewählten Vorstandsmitglieder (wie z.B. Abteilungsleiter, Pressewart, Platz- und Gerätewart, Platzkassierer und
Beisitzer).
2.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist
der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. Zur Abstimmung
kann, nach vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit), der Vorstand komplett
gewählt werden.
3.
Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen,
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt
wird.
4.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung
entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
5.
Zu den Hauptaufgaben des Vorstandes gehören:
a. Durchführung / Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
b. Bewilligung von Ausgaben
c. Vorbereitung / Organisation von Veranstaltungen
d. Einstellung / Beschäftigung / Entlassung von Übungsleitern
e. Beratung und Beschlussfassung über Anträge
f. Aufnahme, Ausschluss und Bestrafung von Mitglieder
6.
Der Vorstand kann sich zur Bewältigung der vielfältigen und unterschiedlichen Vereinsaufgaben einer auf den
jeweiligen Aufgabenbereich angepassten Aufgabenverteilung bedienen. Zudem kann der geschäftsführende
Vorstand aufgrund einer zeitlichen Dringlichkeit Ausgaben ohne Beschluss des Gesamtvorstandes bewilligen,
wenn dies die finanzielle Lage zulässt.

§ 10 Gesetzliche Vertretung

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und als sein Stellvertreter der 2. Vorsitzende. Sie vertreten
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis
zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.

§ 11 Jugend des Vereins

1.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der
Satzung und der Ordnungen des Vereins eingeräumt werden.
2.
In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstandes bedarf.

§ 12 Abteilungen

1.
Für die im Verein betriebenen Sportarten können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Abteilungen gebildet
werden, denen ein Abteilungsleiter vorsteht und somit dem Gesamtvorstand angehört. Auch den
gebildeten Abteilungen kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung das Recht zur Selbstverwaltung
eingeräumt werden.
2.
Über zusätzliche Abteilungsbeiträge und deren Verwendung entscheidet der Gesamtvorstand.

§ 13 Ausschüsse / Arbeitsgruppen

Der Vorstand kann für bestimmte Vereinsaufgaben Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden, deren Mitglieder
vom Vorstand berufen oder von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

§ 14 Protokollierung der Beschlüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen einschließlich ihrer Ausschüsse sind zu
protokollieren. Eine Durchschrift des Protokolls erhält jedes Vorstandsmitglied zur Kontrolle und ist vom
Protokollführer zu unterzeichnen. Änderungen oder nicht verständliche Ausführungen sind in einem der darauf
folgenden Protokolle zu präzisieren.

§ 15 Kassenprüfung

Die Kasse / Buchhaltung des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des
Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Bericht
und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassen- und Buchführung die Entlastung des Vorstandes. Eine Wiederwahl
der Kassenprüfer ist zulässig. Den gewählten Kassenprüfern sind die erforderlichen Unterlagen mindestens
1 Woche vor der Mitgliederversammlung zur Prüfung vorzulegen.

§ 16 Auflösung des Vereins

1.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
2.
Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit
von drei Vierteln seiner Vorstandsmitglieder beschlossen hat oder von zwei Drittel der stimmberechtigten
Vereinsmitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
3.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
4.
Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist
eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei
Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
5.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fallen seine Anlagen und sein Vermögen
an die Zivilgemeinde Oberfell mit der Zweckbestimmung, dass diese unmittelbar und ausschließlich zur
Förderung des Sportes verwendet werden darf.
Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt.
Oberfell, den 06.03.2005
Hans- Jürgen JÄGER Walter Uhrmacher
Protokollführer 1. Vorsitzender

 

Im Jahre 1928 gründeten zwanzig Oberfeller einen Sportverein. Ihr bevorzugter Sport war Fußball. Wenn Oberfell sich in der Folgezeit zu einem echten Fußballdorf entwickelt hat, dann ist das in erster Linie ein Verdienst dieser Männer. Sie vererbten ihre Fußballbegeisterung auf die nachfolgenden Generationen. Das beweisen etwa 100 aktive Spieler in 5 Jugend-, 2 Senioren- und einer AH-Mannschaft. Gibt es einen schöneren Lohn für die Gründer, die nach über 70 Jahren auf die Früchte ihrer Arbeit zurückschauen können? Aber auch die Gründer, die leider schon verstorben sind, leben in Gedanken in unserem Verein weiter.

Aber nicht nur auf sportlichem Gebiet war man bisher tätig, sondern auch eine wichtige Funktion innerhalb des Gemeindelebens wurde stets wahrgenommen und intensiv betrieben. So ist der Verein heute an allen bedeutenden Ereignissen in Oberfell beteiligt.

Ein kurzer Rückblick auf die wechselvolle Geschichte des Sportvereins soll Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche und die ständige, intensive Suche nach neuen Möglichkeiten aufzeigen.
 

 

1928 Der neu gegründete Verein, damals noch DJK Oberfell, läßt schon im ersten Jahr aufhorchen, als er die Kreismeisterschaft erringt.
Die Heimspiele werden auf dem Bleidenberg ausgetragen.
1930 Der Sportplatz auf dem Bleidenberg wird gesperrt.
In Alken wird der Spielbetrieb wieder aufgenommen.
1933 Oberfell erhält einen neuen Sportplatz, ermöglicht durch eine einmalige Arbeitsleistung des gesamten Ortes. 6000 cm3 Schutt und Boden müssen vom nahegelegenen Steinbruch über die B49 zur Mosel transportiert und eingebaut werden.
1934 Der Name DJK wird in SSV umgewandelt.
95 Mitglieder feiern zum 2.Mal die Kreismeisterschaft.
1939 Der Verein steht vor seinem Ende. Fast alle Aktiven werden zum Kriegsdienst eingezogen.
1940 Der Spielbetrieb muß, wie bei den meisten Vereinen, eingestellt werden. 32 Vereinsmitglieder lassen im Krieg ihr Leben.
1946 Der Spielbetrieb wird mit großen Schwierigkeiten wieder aufgenommen.
1947 Zwei Seniorenmannschaften und eine Jugend werden gemeldet.
1948 Die 1. Mannschaft stößt in der Pokalrunde bis in die Amateurliga vor; erst ein Losentscheid kann sie stoppen.
1949-1958 Eine kontinuierliche Aufbauarbeit kennzeichnet die folgenden Jahre.
1959 Durch den Bau der Moselstaustufe bei Lehmen droht der Verein seinen Sportplatz zu verlieren. Nur dem selbstlosen Einsatz einiger Vereinsmitglieder ist es zu verdanken, daß der Platz erhalten wird.
1961 Im August kann die festliche Einweihung des neuen Platzes vorgenommen werden.
1962 Eine A-Jugend wird gemeldet.
1965 Zu der A-Jugend kommt eine C-Jugend.
1968 Das 40-jährige Vereinsjubiläum wird unter großer Beteiligung des gesamten Ortes und der Umgebung gefeiert.
1970 Eine D-Jugend soll die Jugendarbeit noch intensiver gestalten.
Der Ausbau des Sportplatzes ist nicht mehr zu umgehen. Durch den dankenswerten Einsatz vieler Mitglieder und Gönner kann der Platz mit einer Drainage versehen und vergrößert werden.
1971 Die 1. Mannschaft steigt als Kreismeister in die 1. Kreisklasse auf.
Die A-Jugend schafft den Sprung in die Leistungsklasse.
1972 Zum 2. Mal schafft die 1. Mannschaft als Kreismeister den Aufstieg - Man ist in der A-Klasse.
1973 Nun schafft die A-Jugend den Aufstieg in die Sonderrunde. Um die Leistungsstärke zu steigern, wird mit dem Nachbarverein VFR Niederfell eine Jugendspielgemeinschaft gegründet, die die A- und B-Jugend umfaßt.
Eine Frauengymnastikgruppe findet sich zusammen und schließt sich dem Sportverein an.
In diesem Jahr wird das 45-jährige Stiftungsfest in großem Rahmen begangen.
1974 Zum ersten Mal befaßt sich die Gemeinde mit dem Plan, ein neues Sportgelände zu bauen.
1975 Zur 1. Mannschaft wird eine Reservemannschaft gemeldet.
1976 Der Plan für ein neues Sportgelände tritt nach langwierigen Verhandlungen in ein entscheidendes Stadium. Die Zuschüsse werden bewilligt.
Der Verein arbeitet eine neue, zeitgemäße Satzung aus, die auf einer außerordentlichen Hauptversammlung einstimmig angenommen wird.
1977 Der neue Sportplatz wird gebaut. Für den Sportverein bedeutet dies, daß er sich für die Saison 1977/78 nach Trainings- und Spielmöglichkeiten bei benachbarten Gemeinden und Vereinen umsehen muß.
Hier ist in erster Linie der Gemeinde und dem VFR Niederfell, aber auch den Sportvereinen von Kattenes, Burgen und Nörthershausen für ihre uneingeschränkte Hilfe zu danken.
Aber auch vereinsintern wird etwas getan. Eine Mädchengruppe und eine Frauengymnastikgruppe schließen sich dem Verein an.
Mit einer E-Jugend wird der kontinuierliche Aufbau der Jugendarbeit abgeschlossen.
1978 Die 1. Mannschaft steigt in die Bezirksliga auf, die 2.Mannschaft schafft den Sprung in die Kreisliga D.
Gymnastikgruppe Jahnke als Bestandteil des SSV-Oberfell
1979 Der neue Sportplatz erhält eine Flutlichtanlage.
1980 Das Umkleidegebäude wird teilweise in Eigenleistung durch Mitglieder des SSV erbaut.
Der SSV gibt zum ersten Mal seine Vereinszeitschrift „SSV-Info“ heraus.
1981 Die 1. Mannschaft steigt - durch eine starke Verjüngung der Mannschaft und durch Verletzungspech bedingt - in die Kreisliga A ab.
Die 3. Seniorenmannschaft kann gemeldet werden; sie schlägt sich im 1. Spieljahr beachtlich.
1982 Die 3.Mannschaft wird nicht wieder gemeldet.
Durch den Bau der Großsporthalle in Kobern-Gondorf erlebt der Hallensport einen großen Aufschwung, was Auswirkungen auf die A- und B-Jugend hat. Der SSV bildet im A-Jugendbereich eine Spielgemeinschaft mit Burgen, Niederfell und Dieblich.
1983 Die 1. Mannschaft, trainiert von Werner Thelen, hat den Aufstieg in die Bezirksliga erreicht.
Das Sportfest (55-jähriges Jubiläum) erlebt eine nasse Überraschung. Zum ersten Mal überschwemmt die Mosel den als hochwasserfrei geltenden Sportplatz. Fast die halbe Oberschicht der Decke muß anschließend erneuert werden. Um künftig gegen solche Überraschungen gewappnet zu sein, wird ein Erdwall vor dem Sportplatz aufgeschüttet.
1984 Im 1. Jahr nach dem Aufstieg erreicht unsere 1. Mannschaft einen beachtlichen 4.Platz.
1985 Werner Thelen, der über Jahre hinweg erfolgreich die Seniorenmannschaften trainiert hat, steht für die neue Saison nicht mehr zur Verfügung. Sein Nachfolger wird Helmut Kühn.
Die AH-Mannschaft wird Kreispokalsieger.
1986 Die Vereinsverwaltung wird allmählich auf EDV umgestellt.
Um die Trainingsmöglichkeiten zu verbessern, wird ein transportables Aluminiumtor angeschafft.
Der ehemalige Jugendspieler des SSV Arno Glesius wird vom Bundeszweitligisten Karlsruher SC unter Vertrag genommen.
Unser langjähriger Kassierer Gottlieb Thelen stirbt ganz plötzlich und unerwartet.
1987 Im Jugendbereich wird von der D- bis zur A-Jugend eine Spielgemeinschaft mit dem FSV Dieblich gebildet. Die E-Jugend wird allein vom SSV gestellt.
Helmut Kühn beendet seine langjährige Laufbahn als Spieler bzw. Trainer beim SSV.
In einem spannenden Relegationsspiel gegen den TV Winningen in Kobern kann sich unsere 1. Mannschaft durch einen 2:1 Erfolg den Klassenerhalt in der Bezirksliga sichern.
Trainer für die Saison 87/88 wird Dieter Quickert aus Treis-Karden.
Wahl eines Festausschusses für 60-jähriges Jubiläum: Jörg Scherhag, Alexander Jahnke, Clemens Thelen, Helmut Kühn, Eugen Thelen und Klaus Endris
1988 Durch den Baubeginn der neuen Sporthalle wird der SSV Oberfell künftig neben Fußball auch Breitensport in der Halle anbieten können.
 Die 1. Mannschaft steigt nach fünfjähriger Zugehörigkeit aus der Bezirksliga ab.
 60-jähriges Vereinsjubiläum mit eine Sportwoche und geselligem Programm im Festzelt am Sportplatz
 Erste Gruppen beginnen mit Hallensport: Mutter-Kind-Turnen durch Heike Kaster, Badminton durch Clemens Decker
AH-Abteilung Ausrichter des VGV-Turniers
Für die Jugendmannschaften von D- bis zur A-Jugend besteht eine SG mit Dieblich, E-Jugend durch SSV
1989 10 Jahre SSV-Info
Mitgliederstand: 286
Aufbau einer Handballabteilung für Mädchen durch Therese Göbel
Seniorensport und Kinderturnen durch Resi Birnbach
Jugendtischtennisgruppe für Jungen durch Jörg Geis
1990 Mitgliederstand: 365 (1 Jahr nach Beginn des Hallensports im SSV)
Jugendspielgemeinschaft im Fußball in fast allen Altersklassen mit benachbarten Vereinen
Festlegung der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages zum 01.01.1991
Verstorbene Vereinsmitglieder: Günter Michel, H. Fischer (Vorname nicht bekannt), Fritz Seibert
Aufbau einer Damen-Volleyballgruppe durch Thorsten Glesius
Gründung einer AH Ü 40 durch Ludwig Endris???
Beschließung einer Jugendordnung für Kinder und Jugendliche des Vereins
1991 Mitgliederstand: 420; erneute Zunahme aufgrund Hallensport
Gültigkeit der neuen Beiträge
Einstellung der Altpapiersammlung
Meldung einer Handball-Damenmannschaft für den Spielbetrieb
Zum Ende des Geschäftsjahres scheiden der langjährige Schatzmeister Willi Komes und der 2. Vorsitzende Hans Barden aus ihren Ämtern
1992 Beginn AH-Sport in der Halle mit Klaus Endris
1993 Mitgliederstand: 449
AH-Mannschaft verliert in der Saison kein einziges Spiel
Lorenz Bauer erhält die Sepp-Herberger-Medaille für seine Leistungen im Jugendbereich
F-Jugend wird Staffelsieger
Hochwasser zerstört den Sportplatz, Training und Spielbetrieb in Lehmen und Niederfell
1. Saison des Play-Off-Systems in den Kreisklassen (Qualifikationsrunde, danach Auf- oder Abstiegsrunde)
Bau der Tennisplätze durch den TCO verbunden mit einer Verschmälerung des Sportplatzes um 5 Meter
1994 Im Jugendfußball bestehen ab der C-Jugend eine JSG, die A-Jugend spielt in der Landesliga
Geplante SG mit dem TSV Lehmen scheitert
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für aktive Sportler um jeweils DM 2,- im Monat
Aufbau einer Mädchen-Tischtennisgruppe durch Annette Thelen
Abstieg der 1. Mannschaft in die B-Klasse und der 2. Mannschaft in die D-Klasse
Verstorbene Vereinsmitglieder: Magdalena Blaskamp und Hermann Fischer
Staffelsiege durch D-, E- und F-Jugend und damit Aufstieg in die Leistungsklasse
A- bis C-Jugend JSG Untermosel
In der Saison 94/95 stellt der SSV erstmals wieder 4 Jugendmannschaften in unterschiedlichsten Altersklassen, die B- und A-Jugend in der JSG Untermosel
B-Jugendmannschaft im Mädchenhandball nimmt am Spielbetrieb teil, gleichzeitig befindet sich eine C-Jugend im Aufbau
Aufstieg der Handballdamen in die A-Klasse
Sportplatzeröffnung nach Hochwasser mit Jugendturnier und Seniorenspielen
15 Jahre SSV-Info
1995 Satzungsänderungen: Arbeitseinsatzverpflichtung und Beitragsfreiheit für Vorstandsmitglieder
Hallensport erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, dort ca. 16 verschiedene Gruppen unter SSV-Leitung
Sofortiger Wiederaufstieg der 1. Mannschaft in die A-Klasse
Aufbau einer Herzsportgruppe unter Leitung von Frau Schraml aus Ochtendung
Abstieg der Handballdamen in die B-Klasse
SSV-Sportlerball mit tollem Rahmenprogramm, fast 200 Mitglieder in der Mosella-Halle begeistert
1996 Rücktritt des langjährigen 1. Vorsitzenden Lorenz Bauer, Wahl von Walter Uhrmacher als Nachfolger
Aufnahme von Therese Göbel als Handballobfrau in den neuen Vorstand
Erneuter Abstieg der 1. Mannschaft in die B-Klasse
Spielgemeinschaft mit dem VfR Niederfell, im Spielbetrieb 3 Seniorenmannschaften
Veränderungen am Sportplatzvorgelände durch Retentionsmaßnahmen wegen Bau des 3. Tennisplatzes
Mitgliederstand zum 31.12.1996: 492
Verstorbenes Vereinsmitglied: Willi Bersch
1997 Vom Vorstand geplante Umbaumaßnahme am Umkleidegebäude erhält bei der Jahreshauptversammlung aufgrund finanzieller Bedenken keine Mehrheit
1. Vereinsmeisterschaften im Volleyball mit insgesamt 13 Mannschaften
Dorfmeisterabend am Pfingstsonntag mit Siegerehrung und Super-Tombola
1. SG-Mannschaft erreicht im 1. Jahr nicht die erwartete Aufstiegsrunde, die 3. Mannschaft kann in der 2. Saison nicht mehr gemeldet werden
Eigene Jugendmannschaften von F-bis zur D-Jugend, danach erstmals JSG mit dem SV Hatzenport-Löf, leider keine A-Jugendspieler
C-Jugend im Mädchenhandball spielt wegen fehlender Leistungsstaffel gegen übermächtige Mannschaften und muß entsprechendes "Lehrgeld bezahlen"
Handballdamenmannschaft plant mit Trainer Michael Lohner aus Gierschnach den Aufstieg in die Bezirksklasse
0 Sportgruppen in 8 verschiedenen Sportarten halten sich in der Halle fit
Rudi Düing aus Koblenz wird neuer Trainer der SG-Mannschaft, die 2. Mannschaft wird im zweiten Jahr von Hans-Werner Nachtsheim betreut
Schatzmeister Mirko Glesius legt sein Amt zum Ende des Geschäftsjahres aus privaten Gründen nieder; ebenso steht Resi Birnbach nicht mehr als Abteilungsleiterin für Hallensport zur Verfügung
50 SSV-Mitglieder bei der Live-Sendung "Flutlicht" im SWF
50. Ausgabe unserer Vereinszeitung SSV-Info
Wahl eines Festausschusses für 70-jähriges Jubiläum: Clemens Thelen, Klaus Endris, Christel Christ, Nicole Endris und Sven Endris; Helmut Hedwig bietet seine Hilfe an und wird vom Vorstand in den Festausschuß gewählt
Verstorbene Vereinsmitglieder: Dionys Meurer und unser ehemaliges Vorstandmitglied Dieter Rath
1998 Neuer Schatzmeister wird Lothar Schmitz, Therese Göbel übernimmt die Hallensportabteilung
20 Jahre Gymnastikgruppe Helmi Jahnke
Pfingsten Sportfest des SSV-Oberfell, AH Ausrichter des VGV-Turniers
Jubiläumsfest mit PAVEIER-Auftritt
1999 Vorstand plant Erweiterung des Umkleidegebäudes in Massivbauweise.
Das Projekt fand bei der JHV keine befriedigende Mehrheit, sodass man sich anderweitige Gedanken machen musste
Gymnastikgruppe „Jahnke“ hat mit Annelie Michel eine neue Übungsleiterin
D-Jugendspieler Michael Milles nimmt am DFB-Fußballauswahltraining des Jahrgangs 1987 teil
Spielgemeinschaft der Handball-Damen zur neuen Saison wieder aufgelöst
Erste SG-Mannschaft Oberfell/ Niederfell schaffte Aufstieg in die Kreisliga A
Ehrenmitglied und Vereinswirt Fritz Christ feiert seinen 70. Geburtstag mit großer Beteiligung der SSV-Familie
Umsetzung des Bauvorhabens „Neues Vereinsheim“. Architekt Bernd Seibert plant eine Holzkonstruktion.

Jugendfußball 1999/2000
• 1 Bambinimannschaft – SSV Oberfell
• 2 F-Jugendmannschaften – SSV Oberfell
• 2 E-Jugendmannschaften – SSV Oberfell
• 1 D-Jugendmannschaft – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
• 1 C-Jugend – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
• 1 A-Jugend – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
2000 Mit dem SSV Oberfell ins neue Jahrtausend
502 Mitglieder
Sportangebot:
Fußball, Damenhandball, Aerobic, Seniorengymnastik, Kinderturnen, Herzgruppe, Badminton, gemischte Volleyballgruppe, Mutter-Kind-Turnen und Frauengymnastik
Das Saisonziel der Fußballer „Klassenerhalt“ in der A-Klasse Koblenz wurde leider nicht erreicht, Abstieg in die B-Klasse
10 Jahre Alte Herren „Ü40“
Aerobic – „Wir sind aufgestiegen“ – auf dem Brett, Angebot um Step-Aerobic erweitert
Eine neue SSV-Abteilung: Kinderturnen von 3-6 Jahren findet wieder statt. Betreuung durch Diana Birnbach
SSV-Info-Redaktion ist stolz:
Unsere Vereinszeitschrift hat erneut beim Wettbewerb „Beste Vereinszeitung“ einen Preis gewonnen
Jugendzeltlager in Lütz gehört schon zum festen Programm der Jugendbetreuer
Ballett seit August im Hallensportangebot
25 Jahre Gymnastikgruppe Schuch
5 Jahre Herz-Gruppe im SSV
Mitgliederstand 520
2001 „Dat Heisje“ ist fast fertig
SSV-Online – der Sportverein hat nun auch den Sprung, mit eigener Homepage (erstellt von Erik Meyer), ins Internet geschafft, www.ssv-oberfell.de
1. Oberfeller Vereinstriathlon – Gemeinschaftliches Sporterlebnis des SSV, WSVO und TCO
E1-Jugend ungeschlagen Staffelsieger, qualifizierte sich für die Leistungsklasse
2002 1. Jahreshauptversammlung im neuen Vereinsheim, „Dat Heisje“ nennt sich ab sofort „SSV-Sportlerheim“. Walter Uhrmacher wurde wieder zum 1. Vorsitzenden gewählt. Wahl eines Festausschusses für das 75jährige Jubiläum: Clemens Thelen, Fritz Christ, Roswitha Hilger, Klaus Endris, Eugen Thelen
1. SG Oberfell/ Niederfell hat mit Frank Rath einen neuen Trainer
Die Tanzgruppe Dancing Devils hat sich dem SSV angeschlossen
An Pfingsten wurde das SSV-Sportlerheim eingeweiht
Die Bausteintafel enthüllte unsere Weinkönigin Melanie Mertes
Jugendfußball 2002/2003
• 1 Bambinimannschaft – SSV Oberfell
• 2 F-Jugendmannschaften – SSV Oberfell
• 2 E-Jugendmannschaften – SSV Oberfell
• 1 D11er-Jugendmannschaft – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
• 1D7er-Jugendmannschaft – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
• 1 C-Jugend – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
• 1 A-Jugend – JSG Oberfell/ Hatzenport-Löf
Mädchen-Aerobic von 12 – 17 Jahre, Übungsleiterin Tanja Endris
C-Jugend erreicht das Endspiel um den Kreispokal und qualifiziert sich für die Leistungsklasse
2003 Hochwasser zerstört erneut unseren Sportplatz
1. SG-Mannschaft schafft frühzeitig den Klassenerhalt, Trainer bleibt auch in der neuen Saison Frank Rath

 


 

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