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Verein

Jetzt Sport-Gesund-Check durchführen

Liebe Sportfreunde,

mit der Aktion „Lebensretter sein“ hat der Fußballverband Rheinland – gemeinsam mit der Deutschen Herzstiftung und der Björn Steiger Stiftung – bereits 100 Vereine mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet und Reanimationsschulungen ermöglicht. Wir gehören dazu!

Die beste Sorge ist die Vorsorge. Darum gehen wir jetzt einen Schritt weiter: Der FVR möchte gefährliche Zwischenfälle vorbeugend verhindern und bietet – in Kooperation mit dem Sportärztebund Rheinland-Pfalz und SpoMediKo – seinen Vereinen ab sofort den „Sportgesund-Check“ (SGC) an.

  • Was ist der Sportgesund-Check (SGC)?

Ein anonymer, datenschutzkonformer und wissenschaftlich fundierter Online-Check (Dauer: 3–4 Minuten) zu Gesundheit, Risikofaktoren, Belastbarkeit und sportlicher Aktivität. Weitere Informationen finden Sie auf www.spomediko.de

  • Was bietet der SGC teilnehmenden Personen?

Nach Abschluss der Befragung erhalten die Teilnehmenden sofort eine evidenzbasierte Rückmeldung (nach Ampelprinzip) auf die Fragen „Bin ich sportgesund?“ und „Bewege ich mich genügend?“. Zusätzlich gibt es eine tabellarische Übersicht der eigenen Angaben, Erläuterungen, weiterführende Links sowie eine PDF-Auswertung zum Ausdrucken.

 Was haben die Vereine vom SGC?

Zu jedem Verein gehören auch Mitglieder mit gesundheitlichen Risikofaktoren. Ein schwerer Notfall während des Trainings oder Spiels kann für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Mitspielende sehr belastend sein.

Beim Klick auf das Plakat kommt man direkt zum SGC:

 

Online Ausgabe SSV Info 2/25

Erfolgreicher Start des Basis Coach Lehrgangs beim SSV Oberfell

 

Am 20. und 21.09.2025 fand auf unserer Sportanlage erstmals ein dezentraler Trainerlehrgang des Fußballverbands Rheinland statt. Unter Anleitung von Coach Andy Felger, vom Trainerlehrstab des Fußballverbands Rheinland, wurden 25 TrainerInnen, insbesondere viele Kinder- und Jugendtrainer aus unseren eigenen Reihen (siehe SSVInfo Ausgabe 1-25), in den Grundlagen des „Trainer seins“ geschult. Die nächste finale Praxisphase des Basis Coachs findet dann Anfang November wieder in Oberfell statt. Bis dahin haben sich die TrainerInnen mit einigen Onlineaufgaben zu beschäftigen, die es abzuarbeiten gilt. Neben der Entwicklung einer eigenen Trainingseinheit nach dem „Spiel-Kompetenz-Modell“, wird auch die Verfilmung der Trainingsinhalte gefordert. Auch gilt es sich mit den Grundlagen der „Aufsichtspflicht im Kinder- und Jugendbereich“ zu beschäftigen.  Der Basis Coach Lehrgang ist zentraler ein Baustein zur Erlangung der Fußballtrainer-C-Lizenz.

Teilnehmerbild Basiscoach

Neben dem fußballerischen Wissen gehört jedoch auch ein Grundwissen im Erste-Hilfe-Bereich zum Trainer sein dazu. Wir haben hierzu für unsere Trainer einen zentralen Erste-Hilfe-Kurs im Vereinsheim in Löf organisiert und erfolgreich durchgeführt. Danke an Frau Mühlenbruch vom Schulungsteam des DRK-MYK für die Durchführung des Kurses. Unsere Trainer sind nun im Umgang mit typischen Sportverletzungen und Unfälle bestens als Ersthelfer vorbereitet.

Bild DRKKurs

SSV Mitglied werden!

Hier kann der SSV Mitgliedsantrag heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Rücksendung unterschrieben gerne an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzordnung

Datenschutzordnung im Sportverein

 

Präambel

 

Der SSV Oberfell 1928 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§ 1 Allgemeines

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Rahmen des Sport- und Spielbetriebs im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

 

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen (Mitglieder und gekündigte Mitgliedschaften). Für jede Kategorie wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

 

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Name des Spielers, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

 

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

 

Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

 

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

§ 6 Kommunikation per E-Mail

 

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

 

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

 

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Geschäftsführer, den beiden Vorstandsvorsitzenden sowie Bereichsleiter Seniorenfußball. Änderungen dürfen ausschließlich durch die genannten Personen erfolgen.

 

2. Die unter 1. genannten Personen sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

 

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

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