Am 7. März fanden sich im Vereinsheim des SSV Oberfell Vorstandsmitglieder, aktive Spieler, Jugendtrainer, sowie Mitglieder unserer Nachbarvereine für eine Lebensretter-Schulung ein.
Ab sofort hängt am Kabinentrakt des SSV ein sog. Automatisierter Externer Defibrillator (AED), den der SSV mit Unterstützung durch die „Björn Steiger Stiftung“, die „Deutsche Herzstiftung“ und der Stiftung des Fußballverband Rheinland (FVR) „Fußball hilft“ finanzieren konnte. Nach einer knapp einstündigen fachkundigen, theoretischen Einleitung wurde man mehreren Gruppen zu möglichen Notfallsituationen geschult: Prüfung der Lage, Absetzen des Notrufs, Einleitung der Herzdruckmassage sowie anschließend die Wiederbelebung mit einem automatisierten Defibrillator. Diese präventive Maßnahme war für alle Teilnehmer von großem Interesse und wird zu gegebener Zeit nochmals für weitere Interessierte wiederholt.

Die Teilnehmer der ersten Lebensretter-Schulung des SSV Oberfell - links Artjom Kotelewzew von der Deutschen Herzstiftung, Bildmitte Hr. Prof. Dr. med. Christoph Bickel, Vorsitzender der Kommission Fußball & Gesundheit des FVR, sowie FVR-Ehrenpräsident Walter Desch, der ebenfalls unter den Anwesenden weilte - Foto: SSV Oberfell

 

Nachfolgend noch weiteres Infomaterial zum Thema von der Deutschen Herzstiftung:

Videos

Plakat Camp SSV

 

Fußball-Prävention-& Integrationscamps 2023 in Oberfell


Im kommenden Jahr 2023 findet erstmals das beliebte Fußball-Präventions- & Integrationscamp von Jürgen Ellner in den Sommerferien von Donnerstag, 10.08.2023 bis Samstag, 12.08.2023 im Löwenkäfig in Oberfell statt. Das Camp beginnt täglich um 09:30 Uhr und endet an den ersten beiden Tagen um 16:00 Uhr und am Abschlusstag um 14:00 Uhr. Anmelden können sich Kinder von 6 bis 12 Jahren.
Ihr Kind erlebt 3 Tage Fußball- und Präventionsspaß. In kleinen Gruppen werden die Kinder von unserem professionellen Team betreut.
Die Kinder erhalten unser Kids-Paket, bestehend aus einem T-Shirt von Uhlsport, Trinkflasche und Medaille. Natürlich ist für Getränke (Wasser) und Essen (Obst vom Bio-Obsthändler Degen in Kobern-Gondorf und Mittagessen) gesorgt.
Ihre Kinder werden in diesem Camp an Präventionseinheiten teilnehmen, die auf spielerische Art und Weise die Koordination, Kräftigung und Stabilität unterstützen.
Am Ende des Feriencamps erhalten Sie ein Zertifikat für Ihre Krankenkasse, um einen Teil der Kosten (in der Regel ca. 75 Euro) erstattet zu bekommen. Die AOK unterstützt die Feriencamps und finanziert dieses Camp für ihre Mitglieder bis zu 100 €. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach dem Präventionskurs mit der ID.-Nr.: KU-BE-JGUTGW und den Erstattungsmöglichkeiten.
Das Camp kostet inklusive aller oben beschriebenen Leistungen 125,00 € für 3 Tage.
SSV Oberfell-Mitglieder/Geschwisterkinder, bezahlen 110,00 €.

Wichtiger Hinweis:
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Daher werden die Anmeldungen der Reihenfolge nach berücksichtigt. Im Fall einer Absage werden wir natürlich alle Kosten zurückerstatten.
Anmeldung bei Jürgen Ellner unter Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder folgendem Link: https://www.ferien-freizeit.com/kontakt/ oder auch gerne per WhatsApp: 0177/2719111.
Bitte geben Sie dann folgende Daten an:
Name, Vorname, Adresse, Alter, Telefonnummer, T-Shirt Größe, Allergien, Besteht eine Mitgliedschaft im jeweiligen Sportverein des Camps?

Euer Ferien-Freizeit-Team

Der SSV Oberfell nimmt ab sofort keine leeren Drucker-Tonermodule und Druckerpatronen zur Entsorgung mehr an. Die Entsorgungskosten liegen mitlerweile leider über den zu erzielenden Rückvergütungen. Es werden nur noch Druckerpatronen von HP angenommen.

Etwas mehr als ein Jahr ist es nun her, als die Hochwasserfluten ganzen Regionen und Ortschaften in Trümmer gelegt haben.

Diese schlimmen Ereignisse dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz wurde deshalb vom Land beauftragt, die Schäden und die Wiederaufbauarbeiten in Dokumentationsbroschüren festzuhalten.

Auch wir wurden von der Entwicklungsagentur gebeten, uns an der Dokumentation zu beteiligen. Neben mehreren Beispielbildern wurden unseren Aufräumarbeiten im Löwenkäfig sowie unserem Hilfseinsatz an der Ahr eine Doppelseite in der Broschüre gewidmet:

(zum vergrößern auf das Bild klicken)

Die 258 Seiten starke Dokumentation ist über die Seite: https://wiederaufbau.rlp.de/de/startseite/ abrufbar.

Eine gebundene Broschüre wurde uns dankeswerter Weise von der Entwicklungsagentur zugesendet. Diese liegt im Vereinsheim am Sportplatz aus.

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Walter Uhrmcher
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Quellen: Disclaimer eRecht24, Facebook Datenschutzerklärung

In Gedenken an unseren kürzlich verstorbenen Vereinskamerad und Freund Thomas "Milli" Christ hat am 08.07.22 ein Freundschaftsspiel im Rahmen der Saisonvorbereitung zwischen seinen beiden Lieblingsmannschaften, der Mosel-SG und dem Oberligisten FC Karbach, im Oberfeller Löwenkäfig stattgefunden.

Dank der guten und freundschaftlichen Beziehungen zum FC Karbach, fiel es dem Oberligisten auch nicht schwer, hierfür einen Termin im Vorbereitungskalender zu finden und hat nach der Anfrage sofort zugesagt.

Die Kräfteverteilung der drei Klassen Unterschied machten sich prompt von der ersten Minute an bemerkbar, sodass es am Ende 0:13 für den FC Karbach stand. Das Ergebnis spielte an diesem Freitagabend aber mindestens nur die zweite Rolle.

Wir danken den Spielern und Verantwortlichen des FC Karbach für diese fantastische Geste und hoffen auch weiterhin freundschaftlich miteinander verbunden zu bleiben, auch wenn Thomas uns allen als Bindeglied und treuer Fan fehlen wird!

(Bild: Gemeinsam im Gedenken vereint: Die Mannschaften der Mosel-SG und des FC Karbach nach dem Spiel)

Datenschutzordnung im Sportverein

 

Präambel

 

Der SSV Oberfell 1928 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§ 1 Allgemeines

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Rahmen des Sport- und Spielbetriebs im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

 

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen (Mitglieder und gekündigte Mitgliedschaften). Für jede Kategorie wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

 

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Name des Spielers, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

 

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

 

Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

 

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

§ 6 Kommunikation per E-Mail

 

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

 

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

 

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Geschäftsführer, den beiden Vorstandsvorsitzenden sowie Bereichsleiter Seniorenfußball. Änderungen dürfen ausschließlich durch die genannten Personen erfolgen.

 

2. Die unter 1. genannten Personen sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

 

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

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